AKZEPTIERTE NACHWEISE
FÜR PROFIS

Teilnahmeberechtigt sind folgende Berufsgruppen: Make-up-Artisten/-innen, Visagisten/-innen, Maskenbildner/-innen, Friseure/-innen, Kosmetiker/-innen, Kosmetologen/-innen.

Der vorgelegte Nachweis muss Ihren Namen und die Berufsbezeichnung eindeutig ausweisen. Es ist einer der nachfolgenden Nachweise erforderlich.

  • Zertifikat/Diplom/Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (mindestens 90 Stunden)
  • Gewerbeschein/Berufslizenz
  • Sedcard einer Agentur
  • URL Ihrer beruflichen Webseite
  • Nachweis über die Vertretung durch eine/n Verband/Agentur
  • Beschäftigungsnachweis/Vertrag
FÜR SCHÜLER/-INNEN

Teilnahmeberechtigt sind Schüler/-innen an Schulen, die eine der folgenden Berufsgruppen ausbildet: Make-up-Artisten/-innen, Visagisten/-innen, Maskenbildner/-innen, Friseure/-innen, Kosmetiker/-innen, Kosmetologen/-innen.

Der vorgelegte Nachweis muss Ihren Namen und den Ausbildungsgang eindeutig ausweisen. Es ist einer der nachfolgenden Nachweise erforderlich.

  • Schulbescheinigung auf Briefpapier der Schule
  • Schülerausweis der Ausbildungsstätte
  • Zulassungsschreiben einer anerkannten Schule (nicht älter als 12 Monate)
  • Zahlungsnachweis über Kurs/Schulung/Ausbildung