AKZEPTIERTE NACHWEISE
FÜR PROFIS
Teilnahmeberechtigt sind folgende Berufsgruppen: Make-up-Artisten/-innen, Visagisten/-innen, Maskenbildner/-innen, Friseure/-innen, Kosmetiker/-innen, Kosmetologen/-innen.
Der vorgelegte Nachweis muss Ihren Namen und die Berufsbezeichnung eindeutig ausweisen. Es ist einer der nachfolgenden Nachweise erforderlich.
- Zertifikat/Diplom/Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (mindestens 90 Stunden)
- Gewerbeschein/Berufslizenz
- Sedcard einer Agentur
- URL Ihrer beruflichen Webseite
- Nachweis über die Vertretung durch eine/n Verband/Agentur
- Beschäftigungsnachweis/Vertrag
FÜR SCHÜLER/-INNEN
Teilnahmeberechtigt sind Schüler/-innen an Schulen, die eine der folgenden Berufsgruppen ausbildet: Make-up-Artisten/-innen, Visagisten/-innen, Maskenbildner/-innen, Friseure/-innen, Kosmetiker/-innen, Kosmetologen/-innen.
Der vorgelegte Nachweis muss Ihren Namen und den Ausbildungsgang eindeutig ausweisen. Es ist einer der nachfolgenden Nachweise erforderlich.
- Schulbescheinigung auf Briefpapier der Schule
- Schülerausweis der Ausbildungsstätte
- Zulassungsschreiben einer anerkannten Schule (nicht älter als 12 Monate)
- Zahlungsnachweis über Kurs/Schulung/Ausbildung